In geeigneten Fällen führe ich für oder auch mit meinen Mandanten außergerichtliche Verhandlungen mit Arbeitgebern, um ohne gerichtliche Auseinandersetzung das mit meinen Mandanten besprochene Ziel für sie zu erreichen. Sind im Vorfeld Verhandlungen in verhärteten Fronten steckengeblieben, entwickle ich mit meinen Mandanten ein Konzept, um diese wieder in Schwung zu bringen. Auf Wunsch begleite ich Mandanten auch nur im Hintergrund.
Eine Kündigung ist von besonderer Brisanz. Weil enge Fristen zu wahren sind, ist in diesen Fällen oft nur der Klageweg zu den Arbeitsgerichten sinnvoll. Was bedacht werden muss, wenn die Justiz mitwirkt, welche Taktik und welche Argumente erfolgversprechend sind, wie sich Verfahrensverlauf, -dauer und -kosten darstellen, kläre ich mit meinen Mandanten im Vorwege. Zu meinem Einsatz für Mandanten vor Gericht gehört dabei nicht nur der Streitfall selber sondern alles, was damit einhergeht (z.B. Unterstützung beim Bezug von Arbeitslosengeld), wenn sich etwas unvorhersehbar entwickelt (z.B. neuer Job) und die Abwicklung nach Abschluss des Verfahrens, sei es durch Vergleich oder Urteil (ggf. Zwangsvollstreckung).