Fachanwältin
 für Arbeitsrecht
Ich vertrete Arbeitnehmer/-innen und angestellte Führungskräfte
Rechtsanwältin
Carola Grote
Kirchstr. 13
27404 Heeslingen
 
Telefon 0 42 81 - 95 81 11
Telefax 0 42 81 - 95 81 12
 
E-Mail ra@carola-grote.de
Web www.carola-grote.de

Leistungsspektrum

Mandanten erhalten von mir in der Beratung Anworten auf drängende Fragen
  • zum Arbeitsvertrag (z.B.: Klausel zum Wettbewerbsverbot in Ordnung?)
  • zum laufenden Arbeitsverhältnis (bei Streit über Lage / Umfang von Urlaub; wenn Geld nicht gezahlt wird; bei Meinungsverschiedenheit über Eingruppierung; wenn in einer Abmahnung ungerechtfertigte Vorwürfe enthalten sind; zum Verhalten bei Ankündigung eines Personalgesprächs; im Fall von Versetzung; bei Mobbing / Bossing; zu Ausschlußfristen in Tarifverträgen; bei Betriebsübergang usw.)
  • zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen (z.B. bei einer Kündigung, für die möglicherweise gar keine Grundlage gegeben ist oder bei der Fristen falsch angegeben sind; welche Strategie bei Änderungskündigung; Anspruch auf / Höhe von Abfindung; zum Vorgehen bei Aufhebungsvertrag; wenn Arbeitspapiere fehlen; wie ein Zeugnis zu bewerten ist; zu Fragen betr. Arbeitsagentur; zur Erwerbsminderungsrente)
  • und natürlich auf die Frage: rechnet sich anwaltlicher Einsatz für mich?

In geeigneten Fällen führe ich für oder auch mit meinen Mandanten außergerichtliche Verhandlungen mit Arbeitgebern, um ohne gerichtliche Auseinandersetzung das mit meinen Mandanten besprochene Ziel für sie zu erreichen. Sind im Vorfeld Verhandlungen in verhärteten Fronten steckengeblieben, entwickle ich mit meinen Mandanten ein Konzept, um diese wieder in Schwung zu bringen. Auf Wunsch begleite ich Mandanten auch nur im Hintergrund.

Eine Kündigung ist von besonderer Brisanz. Weil enge Fristen zu wahren sind, ist in diesen Fällen oft nur der Klageweg zu den Arbeitsgerichten sinnvoll. Was bedacht werden muss, wenn die Justiz mitwirkt, welche Taktik und welche Argumente erfolgversprechend sind, wie sich Verfahrensverlauf, -dauer und -kosten darstellen, kläre ich mit meinen Mandanten im Vorwege. Zu meinem Einsatz für Mandanten vor Gericht gehört dabei nicht nur der Streitfall selber sondern alles, was damit einhergeht (z.B. Unterstützung beim Bezug von Arbeitslosengeld), wenn sich etwas unvorhersehbar entwickelt (z.B. neuer Job) und die Abwicklung nach Abschluss des Verfahrens, sei es durch Vergleich oder Urteil (ggf. Zwangsvollstreckung).