Beim Arbeitsgericht besteht kein Anwaltszwang. Und es müssen keine Gerichtskosten vorab gezahlt werden, damit das Arbeitsgericht anfängt zu arbeiten. Außerdem gibt es auf der homepage der Arbeitsgerichte Serviceseiten. Auf ihnen gibt es Muster für Klagen. Es ist also durchaus möglich und kommt auch öfter vor, daß Arbeitnehmer sich selbst vertreten. Das kann durchaus Sinn machen für Menschen, die keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben. Aber Achtung: schon wie der Arbeitgeber richtig angegeben werden muß, ist manchmal schwer zu bestimmen. Außerdem müssen die Anträge richtig gestellt werden. Die Begründung muss auch passen. Gerade bei Kündigungen sind auch die einzuhaltenden Fristen tückisch. Meine Lösung: kommen Sie zu einer Beratung zu mir. Ich mache Sie fit für die ersten Schritte bei Gericht. Oft werden im Rahmen eines sog. Gütetermins Einigungen gefunden. Was für Ihren Fall passend ist, sage ich Ihnen. So besteht eine gute Chance, daß Sie mit einer Investition nur für eine Beratung den größtmöglichen Nutzen für sich ziehen. Viele Mandanten von mir haben mit diesem Vorgehen gute Erfahrungen gemacht. Probieren Sie es aus!
Aufhebungsvertrag verbessern!
Ein Aufhebungsvertrag enthält viele Regelungen: eine Präambel, ob eine Kündigung dadurch vermieden wird, zum Endtermin, zur weiteren Bezahlung, zur Freistellung, zum Dienstwagen, zur Abfindung und, und, und. Alle Punkte kann man verhandeln. Welche Argumente punkten, erfahren Sie von einem Experten im Arbeitsrecht. Falls Sie betroffen sind: ich unterstütze Sie gerne!