Ein Arbeitsvertrag muss nicht schriftlich fixiert werden. Ähnlich wie beim Brötchenkauf können Sie den Vertrag einfach leben. Wenn Sie aber einen Arbeitsvertrag unterschreiben, passen Sie auf!
Ist Ihnen eine bestimmte Arbeitszeit wichtig, schreiben Sie das rein. Wollen Sie keine Überstunden durch Ihr Gehalt abgegolten haben, weil es eh nicht üppig ist, streichen Sie das.
Manchmal sollen alte Verträge geändert werden. Gerne gefragt wird das, wenn Ihre Firma von einer anderen Firma aufgekauft wird. Wenn der neue Betrieb zertifiziert ist, wird damit argumentiert, dass die Verträge vereinheitlicht werden sollen. Dem müssen Sie nicht zustimmen.
Oft enthält ein neuer Vertrag Verschlechterungen. Die erkennen Sie als Laie evt. nicht. Krass ist das, wenn eine von Ihnen zu einem früheren Zeitpunkt verhandelte günstig lange Kündigungsfrist im Änderungsvertrag auf Standard gesetzt wird. Oder es werden Verfallfristen eingeführt. Oder Sie sollen bei längerer Betriebszugehörigkeit die lange Kündigungsfrist einhalten, die auch der Arbeitgeber einhalten muss.
Sie haben gar keinen Arbeitsvertrag oder wissen gar nicht, wie Ihre Bedingungen sind? Sie haben Anspruch auf einen Nachweis Ihrer Arbeitsbedingungen. Das steht im Nachweisgesetz. Es enthält Fristen und Bußgeldfolgen für Arbeitgeber, die keine Nachweise erteilen.