Soll eine schwerbehinderte Person gekündigt werden, muß ein Arbeitgeber viele Hürden überwinden. Denn Schwerbehinderte haben besondere Rechte. Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung müssen -korrekt- angehört werden. Eventuell muß ein sog. BEM -korrekt- durchgeführt worden sein. Das Integrationsamt muß angehört worden sein.
Aber Rechte gibt`s nicht einfach so. Die schwerbehinderte Person muß aufpassen und mitwirken. Weiß der Arbeitgeber schon von der Schwerbehinderung? Wenn nicht, muß er sofort informiert werden, nachweisbar! Das Verfahren vor dem Integrationsamt ist Pflicht. Aber Achtung: hier gibt es sehr kurze Fristen für die Einreichung von Stellungnahmen. Ist vom Amt eine Zustimmung zur Kündigung erteilt worden, ist 1 Monat Zeit zu überlegen, ob dagegen geklagt werden soll. Zwischenzeitlich wird der Arbeitgeber die Kündigung erklären. Wenn gegen die Kündigung geklagt werden soll, gibt es auch hier enge Fristen zu beachten.
Das ist alles sehr komplex. Um die besonderen Rechte von Schwerbehinderten wirkungsvoll wahrzunehmen, sollten sie sich deshalb frühzeitig mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Verbindung setzen. Ich unterstütze Sie gerne!