Nicht jeder Gang zum Anwalt bedeutet ein Verfahren vor Gericht. Kommen Sie mit einer außergerichtlichen Verhandlung aber nicht weiter oder ist für eine solche keine Zeit, kann Klage beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Besonders bei Kündigungen sind enge Fristen zu wahren.
So bleiben manchmal nur 3 bis 7 Tage Zeit für eine Reaktion, die Ihre Rechte sichert, insgesamt maximal 3 Wochen ab Erhalt einer Kündigung. Das ist in vielen Fällen zu kurz, um eine Verhandlung mit dem Arbeitgeber über alle zu regelnden Punkte unter Dach und Fach zu bringen. Hier ist daher der direkte Gang vor das Arbeitsgericht schon fast zwingend.
Wenn Arbeitgeber einfach nicht reagieren, bringt der schnelle Gang zum Arbeitsgericht außerdem Schwung in die Sache. Kein Hinhalten mehr!
Im Vorfeld einer Klage erläutere ich Ihnen die Rechtslage, welche Taktik und Argumente Erfolg versprechen, welche Risiken es gibt, wie genau der Verlauf des Verfahrens ist sowie die Kosten, die auf Sie zukommen können.
Mein Einsatz für Sie umfasst gleichermaßen den Streitfall selbst sowie damit verbundene Fragen, z.B. Unterstützung beim Bezug von Arbeitslosengeld, unvorhersehbare Entwicklungen wie eine neue Arbeitsstelle und die Abwicklung und Durchsetzung Ihrer Rechte im und nach Abschluss des Verfahrens.