Ergibt eine vorangehende Beratung, dass Sie mit den erhaltenen Informationen allein nicht weiterkommen, ein Gerichtsverfahren aber nicht angebracht ist, kann eine außergerichtliche Verhandlung Sinn machen.
Inzwischen kenne ich besonders die Arbeitgeber in der Region und die von Ihnen eingesetzten Rechtsanwälte. Ich weiß, wie sie in früheren Fällen agiert haben. Nutzen Sie dieses Wissen. Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie für Ihr Vorgehen. Ich kann offen für Sie verhandeln, z.B. bei Aufhebungsverträgen.
Oder Sie verhandeln mit mir als Stütze im Hintergrund, wenn Sie sich scheuen, sofort einen Anwaltsbrief zu schicken oder das taktisch schlauer ist. Sie erhalten von mir alle erforderlichen Argumentationshilfen und die Sicherheit, nicht allein dazustehen.
Welche Kosten auf Sie zukommen, darüber informiere ich Sie, bevor es losgeht.
Wann immer Sie sagen, dass Sie eine Verhandlung versuchen wollen, stehe ich mit meiner Erfahrung und mit ganzem Herz für Ihr Recht ein!