Wenn eine Kündigung auf dem Tisch liegt, ist das existenzbedrohend. Verfallen Sie nicht in Schockstarre oder Resignation. Im Gegenteil: im damit verbundenen Gefühlschaos ist es wichtig, sofort zu handeln. Rufen Sie umgehend einen Fachanwalt für Arbeitsrecht an! Denn wenn z.B. die falsche Person die Kündigung unterschrieben hat, haben Sie nur 3-7 Tage Zeit, das zu rügen. Achten Sie darauf, daß es beim Anwalt schnell zu einem Termin kommt und beim ersten Telefonat schon viele Details zum Kündigungsschreiben abgefragt werden. So erkennen Sie Profis! Für die Einreichung einer Klage gibt es zwar eine längere Frist von 3 Wochen. Aber Sie können nur auftrumpfen, wenn Sie alle wichtigen Verhandlungspunkte auf Ihrer Seite haben. Das erhöht die Chance auf eine Abfindung.
