Wer eine Kündigung erhält, stellt sich oft schon am selben Tag eine Frage:
„Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage überhaupt?“
Die Antwort lautet: Das kommt darauf an.
Viele Arbeitnehmer vermuten zunächst, bei einer Kündigungsschutzklage gehe es vor allem darum, den Arbeitsplatz zurückzubekommen. Das ist aber nur ein möglicher Ausgang. Genauso kann eine Klage dazu dienen, eine gute Einigung mit dem Arbeitgeber zu erreichen oder zunächst einmal Zeit zu gewinnen, um die eigene berufliche Zukunft in Ruhe zu planen.
Deshalb stelle ich meinen Mandanten häufig zunächst eine ganz andere Frage.
Können Sie sich vorstellen, wieder in Ihrem Unternehmen zu arbeiten?
Diese Frage klingt zunächst überraschend. Tatsächlich ist sie für die weitere Strategie aber oft wichtiger als viele rechtliche Einzelheiten.
Manche Arbeitnehmer sagen ohne Zögern: „Ja. Ich möchte eigentlich zurück. Ich habe meine Arbeit gern gemacht. Das Problem besteht nur mit meinem Vorgesetzten.“ Andere antworten: „Nein. Nach allem, was passiert ist, möchte ich dort nicht mehr arbeiten.“ Beides ist verständlich. Für mich als Fachanwältin ist es wichtig zu wissen, welches Ziel Sie persönlich verfolgen.
Nicht jede Kündigungsschutzklage hat das gleiche Ziel
Der Begriff „Kündigungsschutzklage“ führt manchmal in die Irre. Natürlich kann eine Klage dazu führen, dass das Arbeitsverhältnis bestehen bleibt. In meiner Praxis zeigt sich jedoch, dass viele Verfahren mit einer Einigung enden. Deshalb sollte am Anfang nicht die Frage stehen: „Bekomme ich eine Abfindung?“, sondern: „Was möchte ich am Ende erreichen?“ Was zu beachten ist beim Thema Abfindung nach einer Kündigung erkläre ich hier.
Wenn Sie nicht zurück möchten
Dann kann sich eine Kündigungsschutzklage trotzdem lohnen. Sie eröffnet häufig überhaupt erst die Möglichkeit, mit dem Arbeitgeber über eine einvernehmliche Lösung zu sprechen.
Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz behalten möchten
Gerade dann kann eine Kündigungsschutzklage wichtig sein. Sie gibt dem Arbeitsgericht die Möglichkeit zu prüfen, ob die Kündigung wirksam ist. Hier erkläre ich, wie ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht abläuft.
Es gibt keine allgemeingültige Antwort
Ob sich eine Kündigungsschutzklage lohnt, hängt von vielen Fragen ab: Erfolgsaussichten, Verhältnis zum Arbeitgeber, Rückkehrwunsch, neue Arbeitsstelle und wirtschaftliche Folgen.
Wichtig ist die Drei-Wochen-Frist
Unabhängig davon, wie Sie sich entscheiden: Gegen eine Kündigung kann grundsätzlich nur innerhalb von drei Wochen nach ihrem Zugang Kündigungsschutzklage erhoben werden. Diese Frist verstreicht oft schneller, als man denkt. Deshalb ist es sinnvoll, sich möglichst früh beraten zu lassen. Profis erkennen Verhandlungschancen, für die aber eine noch kürzere Frist gilt. Das lesen Sie hier.
Fazit
Ob sich eine Kündigungsschutzklage lohnt, entscheidet sich nicht allein an Paragraphen. Mindestens genauso wichtig ist die Frage, welches Ziel Sie persönlich verfolgen. Erst wenn diese Frage beantwortet ist, lässt sich gemeinsam überlegen, welcher Weg für Sie der richtige ist.
