Aufhebungsvertrag unterschreiben oder nicht? Was Arbeitnehmer wissen sollten

Ein Aufhebungsvertrag soll Ihr Arbeitsverhältnis beenden. Vielleicht bietet Ihr Arbeitgeber eine Abfindung an. Vielleicht sollen Sie unter Fortzahlung Ihres Gehalts freigestellt werden. Das klingt zunächst attraktiv. Trotzdem sollten Sie einen Aufhebungsvertrag nicht sofort unterschreiben.

Denn entscheidend ist nicht allein, was Ihnen angeboten wird. Entscheidend ist, welche Möglichkeiten Sie haben und was Sie mit einer Vereinbarung erreichen können.

Sie müssen nicht unterschreiben

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen einen Aufhebungsvertrag vorlegt, müssen Sie ihn nicht annehmen. Sie können den Vertrag prüfen lassen, darüber verhandeln oder ihn ablehnen.

Das ist wichtig, denn mit Ihrer Unterschrift vereinbaren Sie das Ende Ihres Arbeitsverhältnisses. Ein allgemeines Widerrufsrecht gibt es grundsätzlich nicht. Auf spätere Möglichkeiten, einen Vertrag rechtlich anzugreifen, sollten Sie sich nicht verlassen.

Lassen Sie sich deshalb den vollständigen Vertragstext geben und nehmen Sie sich Zeit für die Prüfung.

Was passiert, wenn Sie nicht unterschreiben?

Das ist eine der wichtigsten Fragen, bevor Sie über die Bedingungen eines Aufhebungsvertrags verhandeln.

Würde Ihr Arbeitgeber Ihnen andernfalls kündigen? Und wäre diese Kündigung rechtmäßig? Vielleicht fehlt ein ausreichender Kündigungsgrund. Vielleicht bestehen andere Umstände, die Ihre rechtliche Position stärken.

Dann kann Ihre Verhandlungsposition deutlich besser sein, als das erste Angebot vermuten lässt.

Wenn Sie mit einem Aufhebungsvertrag zu mir kommen, schaue ich deshalb nicht zuerst auf die Abfindung. Ich möchte zunächst verstehen, wie Ihre Situation aussieht.

Dazu gehören unter anderem die Gründe, aus denen Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden möchte, die Struktur des Unternehmens, Ihre Betriebszugehörigkeit, die geltenden Kündigungsfristen und die Frage, ob ein Betriebsrat besteht. Auch eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung kann wichtig sein.

Außerdem prüfe ich, welche Bedeutung Urlaub und eine angebotene Freistellung haben. Wenn Sie beispielsweise für anderthalb Monate freigestellt werden sollen, Ihr Urlaub aber ohnehin für diesen Zeitraum ausreicht, ist das nicht automatisch ein zusätzlicher Vorteil.

Erst wenn die Ausgangssituation geklärt ist, lässt sich beurteilen, welche Vereinbarung angemessen sein könnte oder ob es sich lohnt, eine Kündigung zu riskieren und Kündigungsschutzklage zu erheben. Mehr dazu finden Sie hier.

Die Abfindung ist nicht alles

Viele Arbeitnehmer schauen bei einem Aufhebungsvertrag zuerst auf die Höhe der Abfindung. Das ist verständlich. Ein Anspruch auf eine Abfindung besteht allerdings in den meisten Fällen nicht automatisch. Ob und in welcher Höhe eine Abfindung vereinbart werden kann, hängt unter anderem von der rechtlichen Ausgangslage und der Verhandlungsposition ab.

Und auch eine hohe Abfindung macht einen Vertrag nicht zwangsläufig zu einer guten Vereinbarung.

Es kommt darauf an, was Sie persönlich erreichen möchten. Vielleicht ist Ihnen eine möglichst hohe Abfindung wichtig. Vielleicht möchten Sie möglichst lange bezahlt freigestellt werden, benötigen eine bestimmte Regelung für Ihr Arbeitszeugnis oder wollen Nachteile beim Arbeitslosengeld vermeiden.

Auch Resturlaub, Arbeitszeitkonto, variable Vergütungsbestandteile, Dienstwagen oder Jobrad und der Zeitpunkt der Beendigung können eine Rolle spielen.

Aus diesen Punkten kann ein Gesamtpaket entstehen, das für Sie wesentlich günstiger ist als der erste Vorschlag Ihres Arbeitgebers.

Was passiert mit dem Arbeitslosengeld?

Bevor Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, sollten Sie auch die möglichen Folgen für das Arbeitslosengeld klären.

Eine Vereinbarung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann eine Sperrzeit auslösen. Ob das in Ihrem Fall droht, hängt von den konkreten Umständen ab. Auch weitere sozialrechtliche Folgen können zu berücksichtigen sein.

Verlassen Sie sich deshalb nicht allein auf die Aussage Ihres Arbeitgebers, der Vertrag sei unproblematisch. Die Folgen sollten vor der Unterschrift geprüft werden.

Interner Link: Kündigung und Arbeitslosengeld (folgt)

Ein Aufhebungsvertrag muss zu Ihrer Situation passen

Es gibt nicht den einen Aufhebungsvertrag, der für alle Arbeitnehmer gut ist.

Wenn Ihr Arbeitgeber nicht mehr mit Ihnen zusammenarbeiten möchte, aber möglicherweise keinen tragfähigen Kündigungsgrund hat, kann das eine interessante Verhandlungssituation sein. Dann geht es darum, zu überlegen, was Sie erreichen möchten und welche Vereinbarung für beide Seiten infrage kommt.

Dabei geht es nicht darum, um jeden Preis zu verhandeln. Manchmal ist das erste Angebot bereits akzeptabel. Manchmal sind Verbesserungen möglich. Und manchmal entscheiden sich Arbeitnehmer bewusst dafür, eine weniger günstige Vereinbarung anzunehmen, weil sie die Belastung weiterer Verhandlungen nicht tragen möchten.

Wichtig ist, dass Sie diese Entscheidung informiert treffen.

Mein Rat: Erst prüfen, dann entscheiden

Wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten wird, sollten Sie vor der Unterschrift insbesondere drei Dinge klären:

  • Welche rechtlichen Möglichkeiten hätten Sie, wenn Sie nicht unterschreiben?
  • Welche Bedingungen sollten für die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses vereinbart werden?
  • Welche Folgen hat der Vertrag für Ihre finanzielle und berufliche Situation, einschließlich des Arbeitslosengeldes?

Erst danach können Sie entscheiden, ob Sie den Vertrag unverändert unterschreiben, Änderungen verhandeln oder ihn ablehnen möchten.

Wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorliegt und Sie wissen möchten, ob die angebotene Lösung für Ihre Situation angemessen ist, können Sie sich gerne an mich wenden. Den Kontakt für die Terminsvereinbarung finden Sie hier.

Bei Erstellung dieses Textes wurde ChatGPT für Entwürfe und das Beitragsbild genutzt.

Weitere Beiträge, die Sie interessieren könnten

Geschäftspartner schütteln sich die Hände.

Heute vorgestellt: Verhandlung

Ergibt eine vorangehende Beratung, dass Sie mit den erhaltenen Informationen allein nicht weiterkommen, ein Gerichtsverfahren aber nicht angebracht ist, kann eine...
Ein Mann sitzt an einem Tisch mit einem Hammer in der Hand, mit dem er auf eine braune Unterlage zielt

Heute vorgestellt: Klage

Nicht jeder Gang zum Anwalt bedeutet ein Verfahren vor Gericht. Kommen Sie mit einer außergerichtlichen Verhandlung aber nicht weiter oder ist für eine solche keine...
Mann bekommt Arbeitsvertrag

Bei Verträgen aufpassen!

Ein Arbeitsvertrag muss nicht schriftlich fixiert werden. Ähnlich wie beim Brötchenkauf können Sie den Vertrag einfach leben. Wenn Sie aber einen Arbeitsvertrag...
Manager besprechen Geschäftsideen

Rechtsschutzversicherung abschließen!

Wir erleben unsichere Zeiten. Welcher Arbeitgeber schafft es durch die Krise? Ist Ihrer dabei? Schützen Sie sich vor Anwaltskosten, falls es Auseinandersetzungen über...
Geschäftspartner diskutieren Vertrag

Kündigung auf dem Tisch? Sofort Fachanwalt anrufen!

Wenn eine Kündigung auf dem Tisch liegt, ist das existenzbedrohend. Verfallen Sie nicht in Schockstarre oder Resignation. Im Gegenteil: im damit verbundenen...

Besondere Rechte von Schwerbehinderten bei Kündigung wahren!

Soll eine schwerbehinderte Person gekündigt werden, muss ein Arbeitgeber viele Hürden überwinden. Denn Schwerbehinderte haben besondere Rechte. Betriebsrat und...
Geschäftsfrau hat Stress im Homeoffice

Fristlose Kündigung erfolgreich angreifen

Eine fristlose Kündigung stellt ziemlich schnell die eigene Welt auf den Kopf. Neben der Ungerechtigkeit, die man erfährt, geht`s finanziell zur Sache. Wer krank ist,...
Anwälte bei der Arbeit

Auch ohne Anwalt vors Arbeitsgericht?

Beim Arbeitsgericht besteht kein Anwaltszwang. Und es müssen keine Gerichtskosten vorab gezahlt werden, damit das Arbeitsgericht anfängt zu arbeiten. Außerdem gibt es...